Der Datenschutzbeauftragte

professioneller Datenschutz von Anfang an...



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Der Datenschutzbeauftragte (DSB) (DSGVO)

Der Datenschutzbeauftragte ist als Instrument der unternehmerischen Selbstkontrolle zu verstehen. Seine Aufgabe ist es, Transparenz in der betrieblichen Datenverarbeitung zu schaffen und auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Unternehmen hinzuwirken.


Wichtig!

Die Verantwortung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen liegt trotz der Aufgaben des betrieblichen oder externen Datenschutzbeauftragten bei der Unternehmensleitung, da der  Datenschutzbeauftragte aufgrund seiner Befugnisse lediglich "hinwirken" und "überwachen" kann, aber nicht "anordnen", "durchsetzen" oder ähnliches.

Die Haftung bei Verstößen liegt bei der Unternehmensleitung also der Geschäftsführung bzw. Vorstand



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